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Ausschaffungshaft


Die Voraussetzungen der Ausschaffungshaft sind in der Zwangsmassnahmengesetzgebung geregelt. Die Haft dient ausschliesslich der Identifizierung der ausländischen Person und der Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente sowie der Sicherstellung der kontrollierten Ausreise. Die rechtliche Überprüfung der über 96 Stunden dauernden angeordneten Ausschaffungshaft erfolgt durch das Haftrichteramt des Bezirksgerichts Zürich.

Unter bestimmten Voraussetzungen können ausländische Personen während der Durchführung des Asyl- oder Wegweisungsverfahrens in Vorbereitungshaft genommen werden. Auch in diesen Fällen muss die Vorbereitungshaft durch das Haftrichteramt des Bezirksgerichts Zürich überprüft und bestätigt werden.

MIGRATIONSAMT
des Kantons Zürich 
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Telefonische Auskünfte
 
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 16.30 Uhr

Tel. 043 / 259 88 00 
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Öffnungszeiten
Auskünfte am Schalter

Montag bis Donnerstag 
8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 
8.00 bis 13.30 Uhr 

 

Informationen zu allfälligen Wartezeiten am Schalter finden Sie auf unserer Einstiegsseite.


So finden Sie uns (Lageplan) →
Berninastrasse 45
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Postadresse 
Migrationsamt 
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Postfach
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Fax 043 / 259 88 10
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Auskünfte per Mail
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© 2004 Migrationsamt des Kantons Zürich
Letzte Aktualisierung: 19.03.2010